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Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß §–Paragraph 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Wed, 29 Jan 2020 07:18:00 +0100