BMF informiert! – Umsatzsteuer; Änderung des § 6 Abs. 3a UStG durch Artikel 12 Nummer 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

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Einführung einer Wertgrenze von 50 Euro für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Fri, 10 Jan 2020 13:07:00 +0100

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