BMF informiert! – Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)

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Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht hat die Bundesregierung wichtige Regelungen auf den Weg gebracht, um die Herausforderung der CO2–Kohlenstoffdioxid-Reduktion bis 2030 anzugehen. Unter anderem sollen energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden.

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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Tue, 07 Jan 2020 00:00:00 +0100

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