Kündigung einer Versicherung auch ohne Bestätigung

Bild OLG Rechtsprechung
Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) kamen in ihrem Hinweisbeschluss vom 2.9.2019 zu der Entscheidung, dass ein Versicherungsvertrag auch beendet ist, wenn die Versicherungsgesellschaft die Kündigung des Versicherungsnehmers nicht bestätigt hat.

Diesem Beschluss lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Versicherungsnehmerin hatte bei einer Versicherung eine Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Weil ihr Fahrzeug im März 2016 bei einem Verkehrsunfall beschädigt worden war, wollte sie von der Versicherung Ersatz, obwohl sie selbst den Versicherungsvertrag anderthalb Jahre zuvor gekündigt hatte.

Das OLG wies darauf hin, dass die Versicherungsgesellschaft die Zahlung zu Recht abgelehnt hatte. Der Versicherungsvertrag war aufgrund der Kündigung der Klägerin wirksam beendet worden. Die Versicherungsgesellschaft hatte weder gegenüber der Versicherungsnehmerin bestätigen müssen, dass sie die Kündigung erhalten hatte, noch dass sie diese als wirksam anerkannte. Wenn die Versicherungsnehmerin Zweifel hieran gehabt hätte, hätte sie selbst bei der Versicherung nachfragen müssen.

Dieser Beitrag ist erstellt/eingebunden worden von der Steuerkanzlei Bauer Steuerberatungsgesellschaft mbH und basiert auf den u.a. Datenlieferanten / Quellen / Redaktionen / Verlagen. Die hierin mitgeteilten Ausagen und Informationen haben ledigliche einen unverbindlichen Charakter, dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine qualifizierte Rechts- oder Steuerberatung dar. Soweit Sie weitergehede Informationen oder eine rechtsverbindliche Steuerberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, direkten Kontakt mit uns zu suchen. Alle Informationen und sonstigen Angaben, die hierin enthalten sind, beziehen sich ausschließlich auf den angegebenen Stichtag. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit und Angemessenheit kann nicht gegeben werden. Vielmehr unterliegen insbesondere die Angaben zu Urteilen, gesetzlichen Regelungen oder sonstige leicht änderbaren Inhalte dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung ohne vorherige Ankündigung oder Mitteilung. Eine Weitergabe dieses Beitrages an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieses Beitrages ist nur mit unserer vorheriger schriftlicher Genehmigung zulässig. Quellenangaben: mit freundlicher Genehmigung des Ernst Roebke Verlag. Da insoweit allerdings keine neutrale Überprüfung dieser Quellen vorgenommen worden ist, können wir keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen und der daraus resultierenden Schlussfolgerungen übernehmen.
___
Steuerkanzlei Bauer Steuerberatungsgesellschaft mbH,
Höpfigheimer Straße 8, 71711 Steinheim an der Murr