BMF informiert! – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD–Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens… Weiterlesen <b>BMF informiert!</b> – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Zeiterfassung von Arbeitnehmern

Bild EuGH Rechtsprechung

Mit den Neuregelungen des Tarifautonomiegesetzes wurden Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungspflicht gilt – unter weiteren Voraussetzungen – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und… Weiterlesen EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Zeiterfassung von Arbeitnehmern