Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind steuerfreie Aufmerksamkeiten

Bild BFH Rechtsprechung

Erhalten Arbeitnehmer unentgeltliche oder verbilligte Speisen und Getränke durch den Arbeitgeber, kann dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Arbeitslohn liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs in seiner Entscheidung vom 3.7.2019 grundsätzlich aber nur vor, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine „Mahlzeit“, wie ein Frühstück, Mittagessen oder Abendessen, unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Im entschiedenen Fall stellte… Weiterlesen Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind steuerfreie Aufmerksamkeiten