Versicherungspflichtgrenze – Überprüfung des Jahresarbeitsentgelts

Bild Bitte beachten

Das Bundeskabinett beschließt jährlich die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen und somit auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Die JAEG gibt an, ab welcher Höhe des regelmäßigen jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Für die Prüfung, ob Versicherungspflicht vorliegt, muss der Arbeitgeber bei Beginn einer Beschäftigung, bei Änderungen des Gehalts und… Weiterlesen Versicherungspflichtgrenze – Überprüfung des Jahresarbeitsentgelts