Kein Unfallversicherungsschutz bei Sägearbeiten für Nachbarn

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Grundsätzlich können auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten (Wie-Beschäftigung) außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. In einem vom Thüringischen Landessozialgericht (LSG) am 5.9.2019 entschiedenen Fall führte ein Mann für seine Nachbarin Sägearbeiten (Brennholz zuschneiden) aus. Dabei zog er sich an der linken Hand erhebliche Schnittverletzungen zu. Die Berufsgenossenschaft hatte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls… Weiterlesen Kein <b>Unfallversicherungsschutz</b> bei Sägearbeiten für Nachbarn