Aufbewahrungsfristen

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden sind oder der Buchungsbeleg entstanden ist. Im Einzelnen können nachfolgend aufgezeigte Unterlagen nach dem 31.12.2019 vernichtet werden: Aufbewahrungsfrist 10 Jahre*:… Weiterlesen <b>Aufbewahrungsfristen</b>

BMF informiert! – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD–Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens… Weiterlesen <b>BMF informiert!</b> – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Ausstellung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen

Damit eine Rechnung zum Vorsteuer-, bzw. Betriebsausgabenabzug zugelassen wird, muss sie strenge Anforderungen erfüllen. Rechnungen können auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Das Umsatzsteuergesetz fordert die folgenden Angaben in einer Rechnung: Name und (vollständige) Anschrift… Weiterlesen Ausstellung und Aufbewahrung von elektronischen Rechnungen