Kein Unfallversicherungsschutz bei Sägearbeiten für Nachbarn

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Grundsätzlich können auch arbeitnehmerähnliche Tätigkeiten (Wie-Beschäftigung) außerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. In einem vom Thüringischen Landessozialgericht (LSG) am 5.9.2019 entschiedenen Fall führte ein Mann für seine Nachbarin Sägearbeiten (Brennholz zuschneiden) aus. Dabei zog er sich an der linken Hand erhebliche Schnittverletzungen zu. Die Berufsgenossenschaft hatte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls… Weiterlesen Kein <b>Unfallversicherungsschutz</b> bei Sägearbeiten für Nachbarn

Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für Verletztengeld entscheidend

Verletztengeld wird durch die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit z. B. durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Berechnet wird es nach dem während der letzten vier Wochen abgerechneten Arbeitsentgelt. Nicht zu berücksichtigen sind Einnahmen, die nicht nachgewiesen werden können (z. B. Schwarzarbeit). Es gilt das Zuflussprinzip, außer wenn dem Versicherten für den… Weiterlesen Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für <b>Verletztengeld</b> entscheidend