Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzentwurf für das Bestellerprinzip, dass bereits bei der Mietwohnungsvermittlung gilt, auch für den Immobilienkauf vorgelegt. Danach soll derjenige die Provision tragen, der den Makler beauftragt. Eine Kappungsgrenze ist nicht vorgesehen. Der Verkäufer soll die Provisionshöhe mit dem Makler aushandeln und der Maklerauftrag muss schriftlich erfolgen. Ferner… Weiterlesen Bestellerprinzip bei Immobilienkauf geplant