Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen

Nutzen Steuerpflichtige ein betriebliches Kraftfahrzeug auch für private Zwecke, müssen sie diesen Nutzungsvorteil als Entnahme oder geldwerten Vorteil versteuern. Die Höhe dieses Vorteils wird mit der sog. Listenpreisregelung ermittelt und beträgt grundsätzlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung für jeden Monat der Nutzung/Nutzungsmöglichkeit. Durch die Neuregelungen des Gesetzes zur Vermeidung… Weiterlesen Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und extern aufladbaren Hybrid-Elektrofahrzeugen