Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

Nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur solche Aufwendungen des Gesellschafters, die nach handels- und bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen zu einer offenen oder verdeckten Einlage in das Kapital der Gesellschaft führen. Hierzu zählen u. a. auch freiwillige und ohne Gewährung von Vorzügen seitens der Kapitalgesellschaft erbrachte Einzahlungen in die Kapitalrücklage. Der… Weiterlesen Gesellschaftereinlage als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung