BMF informiert! – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD): Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Die sehen vor, dass im Rahmen einer Außenprüfung auf Verlangen der Finanzverwaltung – neben den aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten – auch alle zur Auswertung der Daten notwendigen Strukturinformationen in maschinell… Weiterlesen <b>BMF informiert!</b> – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD): Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung

BMF informiert! – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Mit dem BMF-Schreiben werden die GoBD–Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff neugefasst. Es tritt an die Stelle des BMF-Schreibens… Weiterlesen <b>BMF informiert!</b> – Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)