BMF informiert! – Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 2. Januar 2020 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2020 gemäß §–Paragraph 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist. ___ Veröffentlicht vom Bundesministerium der… Weiterlesen <b>BMF informiert!</b> – Basiszins zum 2. Januar 2020 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG)