Ärztebewertungsportal „Jameda“ teilweise unzulässig

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Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat entschieden, dass mehrere frühere bzw. aktuelle Ausgestaltungen der Plattform „Jameda“ unzulässig sind. Mit ihnen verließ „Jameda“ die zulässige Rolle des „neutralen Informationsmittlers“ und gewährte den an die Plattform zahlenden Ärzten auf unzulässige Weise „verdeckte Vorteile“. Andere von den Ärzten gerügte Funktionen waren dagegen zulässig. Insbesondere beanstandeten die OLG-Richter, dass auf… Weiterlesen <b>Ärztebewertungsportal</b> „Jameda“ teilweise unzulässig