Keine Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

Ein 1929 geborener Patient litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod im Oktober 2011 mittels einer PEG-Magensonde künstlich ernährt. Er stand unter Betreuung eines Rechtsanwalts und hatte keine Patientenverfügung errichtet. Sein Wille hinsichtlich des Einsatzes lebenserhaltender Maßnahmen ließ sich auch nicht anderweitig feststellen.… Weiterlesen Keine Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung