BMF informiert! – Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (§§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a, 11b EStG)

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien – Stand Januar 2020 – ___ Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Tue, 21 Jan 2020 07:45:00 +0100 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-01-21-steuerbeguenstigung-zur-erhaltung-von-baudenkmalen-und-gebaeuden.html