Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung können Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch der Hinweis auf weitere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen von neutralen Stellen wie beispielsweise der Ärztekammer sind erlaubt. Zulässig sind Hinweise über angewandte Methoden nur auf einer zentralen Liste, die seitens der Bundesärztekammer geführt werden soll. Sie enthält… Weiterlesen Kompromiss zur Lockerung des Informationsverbots für Schwangerschaftsabbrüche