Solidaritätszuschlag entfällt teilweise ab 2021

Mit dem „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“, das vom Bundesrat am 29.11.2019 gebilligt wurde, wird die Abschaffung des Soli-Zuschlags gesetzlich definiert und der Soli in einem ersten Schritt – ab 2021 – zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen schrittweise zurückgeführt. Bei der Einführung des Solidaritätszuschlags wurde für einkommensteuerpflichtige Personen eine Freigrenze (972 €/1.944 € Einzel-/Zusammenveranlagung)… Weiterlesen <b>Solidaritätszuschlag</b> entfällt teilweise ab 2021

Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags

Der Solidaritätszuschlag (Soli-Zuschlag) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und zur Körperschaftsteuer, die dem Bund zusteht. Er wurde durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands mit Wirkung vom Veranlagungszeitraum 1995 an eingeführt. Nunmehr soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abschaffung des Soli-Zuschlags gesetzlich definiert und der Soli in einem ersten Schritt… Weiterlesen Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlags