BMF reagiert auf Steuernachforderungen bei Onlinehändlern

Siehe auch: Steuernachforderungen bei Onlinehändler? Die Finanzverwaltung sah bei Onlinehändlern, die Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen betreiben, dies nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ an. Danach wären Einkünfte mit einem Steuersatz von 15 % quellensteuerpflichtig. Nachdem bereits das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat… Weiterlesen BMF reagiert auf Steuernachforderungen bei Onlinehändlern

Steuernachforderungen bei Onlinehändler?

Die Finanzverwaltung in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sieht bei Onlinehändlern, die Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen betreiben, dies nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“. Danach wären Einkünfte mit einem Steuersatz von 15 % quellensteuerpflichtig. In der Praxis gibt es erhebliche Widerstände gegen diese „sachfremde“ Einschätzung,… Weiterlesen Steuernachforderungen bei Onlinehändler?