BMF informiert! – Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen (Änderung des Abschnitts 12.13. Absatz 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass)

Wichtig: Die folgenden Informationen sind lediglich zu Informationszwecken dargestellt. Quelle: RSS-Feed zum Thema Steuern Bundesministerium der Finanzen (Bundesministerium Startseite) Copyright by BMF. Alle Rechte vorbehalten Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom… Weiterlesen <b>BMF informiert!</b> – Steuersatz eines Subunternehmens im genehmigten Linienverkehr mit Bussen (Änderung des Abschnitts 12.13. Absatz 5 Umsatzsteuer-Anwendungserlass)