„Düsseldorfer Tabelle“ seit dem 1.1.2020

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Die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ ist zum 1.1.2020 geändert worden. U. a. wurden die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder angehoben. Die Regelsätze betragen bei Nettoeinkommen bis 1.900 € nun: 369 € für Kinder von 0 – 5 Jahren, 424 € für Kinder von 6?- 11 Jahren, 497 € für Kinder von 12… Weiterlesen <b>„Düsseldorfer Tabelle“</b> seit dem 1.1.2020