Verbot kurzzeitiger Vermietung nur bei Zustimmung aller Eigentümer

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In einem vom Bundesgerichtshof am 12.4.2019 entschiedenen Fall enthielt die Teilungserklärung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z. B. an Feriengäste) gestattet ist. Eine Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die… Weiterlesen Verbot kurzzeitiger Vermietung nur bei Zustimmung aller Eigentümer