Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für Verletztengeld entscheidend

Verletztengeld wird durch die Berufsgenossenschaften nach Ablauf der Entgeltfortzahlung gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit z. B. durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Berechnet wird es nach dem während der letzten vier Wochen abgerechneten Arbeitsentgelt. Nicht zu berücksichtigen sind Einnahmen, die nicht nachgewiesen werden können (z. B. Schwarzarbeit). Es gilt das Zuflussprinzip, außer wenn dem Versicherten für den… Weiterlesen Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt für <b>Verletztengeld</b> entscheidend