Verlustverrechnung eingeschränkt, Grenze für Istbesteuerung angehoben

Mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurden auch die Verlustverrechnungsmöglichkeiten geändert und die Umsatzsteuergrenze für die Istbesteuerung angehoben. So können Verluste aus Termingeschäften, die nach dem 31.12.2020 entstehen, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit den Erträgen aus Stillhaltegeschäften – beschränkt auf 10.000 €… Weiterlesen <b>Verlustverrechnung</b> eingeschränkt, Grenze für Istbesteuerung angehoben