EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Zeiterfassung von Arbeitnehmern

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Mit den Neuregelungen des Tarifautonomiegesetzes wurden Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit von bestimmten Arbeitnehmern spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Aufzeichnungspflicht gilt – unter weiteren Voraussetzungen – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bau-, Gaststätten- und… Weiterlesen EuGH verpflichtet Mitgliedstaaten zur Zeiterfassung von Arbeitnehmern