BMF informiert! – Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO;

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Die BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2018 zur Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO und vom 2. Mai 2019 zur vorläufigen Festsetzung von Zinsen nach § 233 AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO werden durch dieses Schreiben geändert.

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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Wed, 27 Nov 2019 14:01:00 +0100

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