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Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des §–Paragraf 1 Absatz 1 FKAustG–Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2020
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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Tue, 28 Jan 2020 07:32:00 +0100