BMF informiert! – Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung geänderter Technischer Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik;

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Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach §–Paragraf 5 KassenSichV–Kassensicherungsverordnung im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.

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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Fri, 31 Jan 2020 12:23:14 +0100

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2020-01-31-hinweis-auf-die-veroeffentlichung-geaenderter-technischer-richtlinien-des-BSI.html