BMF informiert! – Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz)

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Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 (Bundesrat-Drucksache 514/19) hat die Bundesregierung wichtige Regelungen auf den Weg gebracht, um die Herausforderung der CO2–Kohlenstoffdioxid-Reduktion bis 2030 anzugehen. Unter anderem sollen energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden.

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Veröffentlicht vom Bundesministerium der Finanzen: Mon, 18 Nov 2019 00:00:00 +0100

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